Welche Schranken bestehen im Urheberrecht? - Anwalte-de.com

Welche Schranken bestehen im Urheberrecht?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
2

04.12.2024

Nicht immer muss man fragen, bevor man ein Werk nutzt. Man spricht von Schrankenbestimmungen wie Zitatrecht oder Privatkopie. Welche typischen Ausnahmen gibt es und wie weit gehen sie?

Website-Administration 08.12.2024
Antwortdatum: 08.12.2024

Im Urheberrecht existieren diverse Schranken (§§ 44a ff. UrhG), die ermöglichen, dass bestimmte Nutzungen ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt sind. Beispiele sind das Zitatrecht (man darf aus Werken zitieren, wenn es einen eigenen Zweck erfüllt), Privatkopie (Kopien zum rein privaten Gebrauch, ohne Verbreitung), Berichterstattung über Tagesereignisse oder Nutzung in Schule und Wissenschaft. Allerdings sind diese Schranken eng auszulegen. Etwa muss ein Zitat immer einen inhaltlichen Bezug zum eigenen Text haben. Die Schranken sollen das Interesse der Allgemeinheit an Bildung und Information abwägen gegen das Urheberinteresse an Vergütung und Kontrolle.

Похожие вопросы

Wozu dient das Markenrecht?

keine Antworten
14.11.2024
Ich möchte ein Logo für mein Produkt schützen, damit kein Konkurrent ein ähnliches Zeichen benutzt. Was bietet das Markenrecht, und welche Voraussetzungen gelten für die Eintragung einer Marke beim DPMA?
0
0
1

Was ist ein Gebrauchsmuster?

keine Antworten
24.12.2024
Neben Patenten hört man vom Gebrauchsmuster als ‚kleinem Patent‘. Was ist ein Gebrauchsmuster, wann wählt man es statt eines Patents und welche Vorteile und Nachteile gibt es dabei?
0
0
3
Alle anzeigen