Antwortdatum: 07.12.2024
Im deutschen Urheberrecht existieren mehrere Schrankenregelungen: das Recht auf Privatkopie (§ 53 UrhG), das Zitatrecht (§ 51 UrhG), Berichterstattung über Tagesereignisse, Karikaturen/Parodien, Unterricht und Wissenschaft, Vervielfältigung in Bibliotheken und Archiven etc. Diese Ausnahmen erlauben eine Nutzung ohne Zustimmung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Sie sollen öffentliche Interessen und kulturelle Teilhabe ermöglichen, die das ausschließliche Urheberrecht sonst zu sehr beschränken würde.