Antwortdatum: 20.01.2025
Erstens beschließen die Gesellschafter mit Dreiviertelmehrheit die Auflösung. Danach wird beim Handelsregister die Auflösung angemeldet und Liquidatoren benannt. Die Liquidatoren erledigen laufende Geschäfte, ziehen Forderungen ein, verkaufen das Vermögen und erfüllen Verbindlichkeiten. Anschließend erfolgt der sogenannte Gläubigeraufruf, damit sich alle Forderungen melden. Nach Abschluss aller Vorgänge wird ein Restvermögen verteilt, und die GmbH wird gelöscht.