Antwortdatum: 29.12.2024
In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Stirbt ein Autor 1970, so endet der Schutz am 31.12.2040. Erst ab dem 1.1.2041 gilt das Werk als gemeinfrei (Public Domain). Dann darf man es frei veröffentlichen, bearbeiten oder kommerziell nutzen, ohne Lizenzgebühren an Erben zahlen zu müssen.