Antwortdatum: 07.01.2025
Die Satzung regelt Fälligkeit der Einlage. Kommt ein Gesellschafter in Verzug, können die anderen Gesellschafter ihn abmahnen, Ausschluss betreiben oder Schadensersatz fordern. Eine GmbH kann die Anteile einziehen (Kaduzierung), sofern das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dann wird der Anteil neu vergeben. Auch Geschäftsführer oder Mitgesellschafter haften ggf. für die Gesellschaft, wenn die Einlage fehlt und man es toleriert hat. In Extremfällen droht die Nichteintragung oder Rückabwicklung der GmbH-Gründung.