Antwortdatum: 11.11.2024
Banken fordern oft Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungsabtretungen oder Grundschulden. Bei Insolvenz kann die Bank ihre Absonderungsrechte geltend machen und aus der Sicherheit bevorzugt befriedigt werden. Der Insolvenzverwalter muss diese Sicherheiten respektieren, kann aber z.B. Nutzungsentgelt verlangen, wenn er die Sachen weiter nutzt.