Antwortdatum: 03.11.2024
Die Übungsleiterpauschale (bis 3.000 Euro jährlich) gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Trainer, Betreuer oder Ausbilder. Die Ehrenamtspauschale (840 Euro jährlich) deckt andere nebenberufliche Funktionen, etwa Vorstandsarbeit. Beide Pauschalen sind steuerfrei, sofern die Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke erfolgt. Sie sind nicht kumulierbar, wenn es sich um dieselbe Tätigkeit handelt, wohl aber kombinierbar bei verschiedenen Tätigkeiten.