Antwortdatum: 30.12.2024
Eine Betriebsteilung kann unterschiedliche Buchführungen, Abschreibungen und Steuerklassen ermöglichen. Wichtig ist, dass die beiden Betriebsteile organisatorisch eigenständig sind (separate Buchhaltung, eigenes Personal, getrennte Betriebsstätten). Nur so erkennt das Finanzamt sie als getrennte Betriebe an. Dadurch lassen sich ggf. Gewinne, Verluste und Investitionen steuerlich gezielter steuern. Bei Fehlern droht die Zusammenfassung zu einem Gesamtbetrieb. Ein Steuerberater oder Anwalt hilft bei der rechtssicheren Umsetzung und berät zu möglichen Rechtsformen (z. B. einzelne GbRs oder Kapitalgesellschaften).