Antwortdatum: 02.01.2025
Rechtslage: Werden PV-Anlagen gewerblich betrieben, fällt grundsätzlich Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung an, jedoch kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn die Umsätze unterhalb bestimmter Grenzen liegen. Eigenverbrauch kann je nach Konstellation steuerliche Folgen haben, z. B. wenn der Betreiber Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, muss ein fiktiver Eigenverbrauch besteuert werden. Für die Einkommensteuer sind Gewinne aus der Stromerzeugung zu versteuern, falls eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Viele Betreiber profitieren inzwischen von neuen Vereinfachungen, etwa Wegfall der Umsatzsteuer auf Anschaffung einer PV-Anlage bis 30 kW (seit 2023) und ggf. Befreiungen für Kleinanlagen. Eine individuelle steuerliche Beratung lohnt sich.