Antwortdatum: 21.12.2024
Ja, Filesharing verstößt gegen das Urheberrecht, wenn man geschütztes Material ohne Erlaubnis vervielfältigt oder weitergibt. Meist kommen erst Abmahnungen mit Schadensersatz und Anwaltskosten. In schweren Fällen (gewerbsmäßige Verbreitung) droht auch eine strafrechtliche Verfolgung nach § 106 UrhG. Privatnutzer riskieren selten Haftstrafen, aber Geld- oder Bewährungsstrafen sind möglich. Häufig bleiben es zivilrechtliche Konsequenzen (Abmahnungen) mit hohen Kosten.