Antwortdatum: 22.11.2024
Illegale Personenbeförderung ist straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich relevant, je nach Fall. Wird das Fahrzeug für Schwarz-Personentransport eingesetzt, kann es gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Handelt es sich um Schleusung, greifen zusätzlich aufenthaltsrechtliche Straftatbestände. Transportrechtlich könnte der Versicherungsschutz entfallen, da das Fahrzeug zweckentfremdet eingesetzt wird. Ggf. drohen hohe Bußgelder und Strafverfahren.