Antwortdatum: 27.11.2024
Die illegale Einspeisung von Strom oder Umgehung meldepflichtiger Anlagen kann Ordnungswidrigkeiten oder in schweren Fällen strafbare Handlungen darstellen. Das hängt davon ab, ob Steuerhinterziehung (bei unversteuertem Einnahmen) oder Verstöße gegen das EEG bzw. EnWG vorliegen. Die Bundesnetzagentur oder der zuständige Netzbetreiber kann Anzeigen stellen. Bußgelder können mehrere Tausend Euro betragen, außerdem droht eine Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Vergütungen. In Extremfällen kann ein strafrechtliches Verfahren wegen Betrugs oder Steuerdelikten folgen. Deshalb ist es ratsam, jede Stromerzeugungsanlage vorschriftsmäßig anzumelden und die technischen Vorschriften einzuhalten.