Antwortdatum: 31.12.2024
Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei besonders schwerem Fall (z.B. hohe Beträge) kann bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden. Die Höhe der Strafe hängt vom Umfang der hinterzogenen Steuern und den Umständen ab. Geringfügige Fälle werden oft mit Geldstrafe geahndet. Bei Selbstanzeige vor Entdeckung bleibt man straffrei (Ausnahme: sehr hohe Beträge, mehrfache Wiederholung).