Antwortdatum: 12.01.2025
Ja, bei schweren oder wiederholten Hygienemängeln kann das Gesundheitsamt oder die Lebensmittelüberwachung den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft schließen. Bußgelder und Strafanzeigen sind möglich, wenn Verbraucher gefährdet werden. Bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit kann man die Gewerbeerlaubnis entziehen. Das Ziel ist, die öffentliche Gesundheit zu schützen.