Antwortdatum: 08.11.2024
Beim Scheidungsantrag verlangt das Familiengericht normalerweise: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Nachweis über Trennungsdatum (z. B. Ummeldebescheinigung), Einkommens- und Vermögensnachweise für Unterhalts- und Versorgungsausgleichsfragen. Oft benötigt das Gericht auch Informationen zu Rentenversicherungsnummern der Ehegatten. Der Anwalt reicht die erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit dem Scheidungsantrag ein. Werden Dokumente nachgefordert, verzögert sich das Verfahren. Daher ist eine sorgfältige Zusammenstellung im Vorfeld sinnvoll. Für Folgesachen wie Zugewinnausgleich kann außerdem eine Vermögensaufstellung nötig sein.