Antwortdatum: 16.11.2024
Um dem Käufer die nötige Transparenz zu geben, sollte man die letzten WEG-Abrechnungen, Wirtschaftsplan, Protokolle, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Energieausweis, ggf. Beschlusssammlung bereitstellen. Rechtlich hat der Verkäufer eine Aufklärungspflicht über wesentliche Umstände. Wer wichtige Infos verschweigt, riskiert Schadenersatzansprüche.