Antwortdatum: 13.01.2025
Das US-Copyright-System unterscheidet sich in Terminologie und Struktur. Während das deutsche Urheberrecht ‚persönlichkeitslastig‘ ist (Schöpferpersönlichkeitsrecht, unveräußerliches Urheberpersönlichkeitsrecht), ist das US-System eher marktorientiert und übertragbar. In den USA muss man für manche Rechtsdurchsetzung eine Eintragung vornehmen (Copyright Registration). In Deutschland entsteht der Schutz automatisch. Zudem existiert ‚Fair Use‘ in den USA, während Deutschland spezifische Schrankenregelungen hat. Die Schöpfungshöhe und Begriffsabgrenzungen können variieren.