Antwortdatum: 05.12.2024
Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) gilt für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Man durchläuft zunächst ein außergerichtliches Einigungsversuch, anschließend ein vereinfachtes Verfahren zur Restschuldbefreiung. Die Regelinsolvenz betrifft Unternehmen, Selbstständige und größere Vermögensstrukturen. Verfahrensablauf und Zuständigkeiten unterscheiden sich etwas.