Antwortdatum: 17.12.2024
Zusatzstoffe unterliegen EU-weit einem Positivlistenprinzip (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Nur zugelassene Stoffe mit E-Nummer dürfen in Verkehr gebracht werden. Importierte Zusatzstoffe müssen dieselben Sicherheits- und Reinheitsanforderungen erfüllen. Vor Import muss geprüft werden, ob der Stoff in der EU zugelassen ist. Fehlt die Zulassung, ist der Import und Einsatz verboten.