Antwortdatum: 12.12.2024
Der Unternehmer hat laut Arbeitsschutzrecht die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Er kann Aufgaben an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte delegieren, bleibt aber in der Gesamtverantwortung. Bei schweren Verstößen drohen ihm persönliche Haftungsrisiken und ggf. strafrechtliche Konsequenzen. Eine sorgfältige Organisation des Arbeitsschutzes, regelmäßige Kontrollen und klare Zuständigkeiten sind daher essenziell, um Haftungsfälle zu vermeiden.