Antwortdatum: 26.11.2024
Der Hersteller ist grundsätzlich verantwortlich für das Endprodukt, auch wenn der fehlerhafte Teil von einem Zulieferer stammt. Vertragsrechtlich kann er Regress beim Zulieferer nehmen, doch gegenüber dem Endkunden haftet zunächst der Hersteller selbst. Entsprechend ist ein funktionierendes Qualitätsmanagement und eine klare Lieferantenvereinbarung entscheidend.