Antwortdatum: 09.11.2024
Das wäre eher eine zivil- und strafrechtliche Frage vor Ort. Das Hotel muss seine Gäste fair behandeln und nicht ohne Beweise beschuldigen. Das Reiserecht selbst deckt primär den Reisevertrag ab. Wird man unberechtigt diffamiert, könnte man zivilrechtlich gegen das Hotel vorgehen (Schadenersatz für Persönlichkeitsrechtsverletzung). Hat der Veranstalter nicht direkt damit zu tun, liegt kein typischer Reisemangel vor.