Antwortdatum: 06.11.2024
Gemäß Patentgesetz (§ 1 ff.) muss eine Erfindung neu sein (nicht öffentlich bekannt), auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (für einen Fachmann nicht naheliegend) und gewerblich anwendbar sein (industriell herstell- oder nutzbar). Die Neuheit bezieht sich auf den Stand der Technik weltweit. Erfinderische Tätigkeit bedeutet, dass die Lösung einen nicht trivialen Schritt über den bisherigen Wissensstand hinaus darstellt. Diese Kriterien sind zentral, damit das DPMA oder das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent erteilt.