Welche Vorgaben macht die DGUV zur Ersten Hilfe? - Anwalte-de.com

Welche Vorgaben macht die DGUV zur Ersten Hilfe?

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Frage vom Besucher

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30.10.2024

Bei uns im Unternehmen gibt es einen Erste-Hilfe-Kasten, aber ich weiß gar nicht, ob dessen Inhalt ausreichend ist oder regelmäßig geprüft wird. Wie sieht es außerdem mit Ersthelfern aus, und müssen die eine spezielle Ausbildung haben, die in Intervallen aufgefrischt wird?

Website-Administration 03.11.2024
Antwortdatum: 03.11.2024

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Vorschriften und Regeln, die festlegen, wie viele Ersthelfer pro Mitarbeiteranzahl erforderlich sind und welche Materialien im Verbandkasten sein müssen. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 geben Anleitungen dazu. Ersthelfer benötigen eine Grundausbildung in Erster Hilfe, die alle zwei Jahre aufgefrischt werden sollte. Arbeitgeber müssen für regelmäßige Kontrollen des Verbandkastens sorgen und sicherstellen, dass Ersthelfer jederzeit erreichbar sind, um im Notfall schnell zu handeln.

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