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Welche Vorschriften betreffen den Jugendschutz im Einzelhandel?

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Frage vom Besucher

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16.12.2024

In meinem Laden verkaufe ich diverse Artikel, darunter Energiegetränke, Tabakwaren und Alkohol. Ich bin mir nicht sicher, ab welchem Alter ich welche Produkte überhaupt verkaufen darf und welche Nachweispflichten ich habe, um den Jugendschutz nicht zu verletzen.

Website-Administration 21.12.2024
Antwortdatum: 21.12.2024

Der Jugendschutz im Einzelhandel wird durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Tabakwaren dürfen generell nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, Gleiches gilt für Alkohol mit unterschiedlich gestaffelten Altersgrenzen: Branntwein und branntweinhaltige Getränke erst ab 18, Bier und Wein ab 16 (in einigen Bundesländern). Energiegetränke sind zwar nicht per Gesetz verboten, manche Handelsketten haben jedoch freiwillige Altersbeschränkungen eingeführt. Ihr Personal sollte konsequent Altersnachweise (z. B. Ausweis) verlangen. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder und sogar die Entziehung von Konzessionen nach sich ziehen. Eine klare Kennzeichnung und Schulung Ihrer Mitarbeiter beugt Problemen vor.

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