Antwortdatum: 07.01.2025
Die Instandhaltungsrücklage dient zur Ansammlung von Mitteln für künftige Reparaturen und Sanierungen des Gemeinschaftseigentums. Die Höhe wird per Eigentümerversammlung beschlossen und richtet sich nach dem voraussichtlichen Sanierungsbedarf. Nur Gemeinschaftskosten (z.B. Dach, Fassade) werden daraus bezahlt. Der Verwalter legt jährliche Abrechnungen und Wirtschaftsplan vor.