Antwortdatum: 09.01.2025
E-Geld-Institute benötigen in Deutschland eine Lizenz gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sie müssen bestimmte Eigenkapitalanforderungen erfüllen und stehen unter der Aufsicht der BaFin. Dies umfasst Anbieter, die Guthaben in elektronischer Form ausgeben und verwalten. Das Ziel ist, Missbrauch und Insolvenzen vorzubeugen, sodass Kundengelder sicher bleiben. Manche Anbieter nutzen 'Small E-Money Schemes' mit geringeren Anforderungen bei niedrigem Transaktionsvolumen. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter reguliert ist, damit Ihr Geld im Insolvenzfall oder bei Betrugsfällen bestmöglich geschützt ist.