Antwortdatum: 25.12.2024
Heilpraktiker dürfen Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein, benötigen aber eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Sie sind jedoch beschränkt: Sie dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen und bestimmte Eingriffe (z.B. invasive OPs) sind ihnen verboten. Sie unterliegen auch dem Heilmittelwerbegesetz.