Antwortdatum: 01.12.2024
Es gehört eher zum Baurecht und Arbeitsschutz, hat aber medizinrechtliche Bezüge, weil Patientensicherheit priorisiert ist. Landesbauordnungen fordern Brandschutzkonzepte, Evakuierungspläne, Notstrom etc. Die Krankenhausträger müssen diese Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Verstoßen sie, drohen Betriebseinschränkungen oder Schließungen durch Behörden.