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Welche Vorschriften regeln den Verkauf von Feuerwerkskörpern?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Ich führe ein kleineres Ladengeschäft und würde an Silvester gern Feuerwerksartikel anbieten. Welche Vorschriften beim Jugendschutz und der Aufbewahrung muss ich beachten? Brauche ich eine spezielle Genehmigung oder kann ich das einfach in mein Sortiment aufnehmen?

Website-Administration 11.11.2024
Antwortdatum: 11.11.2024

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kategorien F2 und höher) ist streng reguliert. In Deutschland darf Feuerwerk der Kategorie F2 (typisches Silvesterfeuerwerk) nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden und ausschließlich an den letzten drei Werktagen des Jahres. Für Lagerung und Verkauf gelten Brandschutz- und Explosionsschutzvorschriften (Sprengstoffgesetz, 1. SprengV). Je nach Mengengrenze und Art der Pyrotechnik benötigen Sie eine Erlaubnis oder müssen besondere Aufbewahrungs- und Kennzeichnungspflichten einhalten. Achten Sie auf sichere Lagerung und auf Jugendschutzkontrollen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde oder dem Ordnungsamt, um den vorschriftsmäßigen Verkauf zu gewährleisten.

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