Antwortdatum: 25.10.2024
Eine Kopie ist kein eigenhändiges Testament. Man kann sie als Beweismittel nutzen, wenn das Original verschwunden ist. Dann muss man im Erbscheinsverfahren beweisen, dass das Original wirksam erstellt und nicht absichtlich vernichtet wurde. Gelingt der Beweis, kann das Gericht die Kopie inhaltlich als maßgebend ansehen. Doch es ist ein Risiko, denn die Wirksamkeit ist unsicher ohne Original. Daher Original sorgfältig verwahren oder notariell hinterlegen.