Antwortdatum: 20.12.2024
Im Sport gilt das Prinzip der 'erlaubten Gefahr'. Normale Fouls oder Zweikämpfe gehören zum Risikobereich. Nur bei unsportlichem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Ob eine Sport-Haftpflicht leistet, hängt davon ab, ob der Vorfall noch innerhalb des sporttypischen Risikos liegt. Bei extremen Verstößen kann man den Verursacher direkt haftbar machen.