Antwortdatum: 28.11.2024
Ja, der Absender hat ein 'Weisungsrecht': Er kann dem Frachtführer neue Anordnungen über Ablieferort oder Empfänger geben, solange das Gut noch in dessen Obhut ist und der Frachtbrief dies nicht ausschließt. Der Frachtführer kann aber Mehrkosten verlangen oder Weisungen ablehnen, wenn sie unzumutbar sind. Dieses Bestimmungsrecht endet, sobald der Empfänger das Recht auf Ablieferung ausübt.