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Welchen Vorteil bietet es, wenn man sein eigenhändiges Testament ins Zentrale Testamentsregister eintragen lässt?

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Frage vom Besucher

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23.11.2024

Man muss nicht unbedingt notariell beurkunden. Ist die Hinterlegung beim Amtsgericht ebenso gut?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Ja, man kann ein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Dann meldet das Gericht es ans Zentrale Testamentsregister. Vorteil: Im Todesfall wird das Dokument zuverlässig gefunden, keine Gefahr, dass es verschwindet. Dies ist günstiger als ein Notar, aber das Testament bleibt eine private Urkunde. Bei Unklarheiten muss ggf. dennoch ein Erbschein beantragt werden.

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