Antwortdatum: 14.01.2025
Der UN Global Compact, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen u.ä. sind Soft-Law-Instrumente. Sie formulieren Ethik- und Nachhaltigkeitsstandards, auf die sich Unternehmen freiwillig verpflichten können. Rechtsverbindliche Verpflichtungen sind darin selten. Ihr Stellenwert liegt in moralischem Druck und Reputationswirkung. Für Investitionsschiedsverfahren bilden sie keine einklagbare Rechtsgrundlage.