Antwortdatum: 11.01.2025
In bildungsrechtlichen Streitigkeiten ist meist der Verwaltungsrechtsweg einschlägig, da Schulen und Hochschulen als öffentliche Einrichtungen agieren. Zuständig sind die Verwaltungsgerichte. Ausnahmen können bei privaten Schulen oder Hochschulen entstehen, wo je nach Fall das Zivilgericht zuständig sein kann. Prüfungsentscheidungen (etwa Nichtbestehen einer Prüfung) werden im Verwaltungsverfahren angefochten, bevor man vor Gericht zieht. Die Fristen sind oft kurz (z. B. ein Monat ab Bekanntgabe). Die Verfahrensregeln folgen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Bei hochschulbezogenen Klagen kann zudem das Hochschulrecht des jeweiligen Bundeslandes besondere Schritte, wie ein Widerspruchsverfahren, vorsehen.