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Wenn ein Künstler auf Auftrag hin ein Porträt malt, wer darf es ausstellen?

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Frage vom Besucher

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01.01.2025

Der Auftraggeber oder der Künstler?

Website-Administration 02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025

Grundsätzlich steht das Urheberrecht dem Künstler zu. Der Auftraggeber erwirbt das Gemälde als Eigentum, kann es besitzen und ggf. ausstellen, sofern keine gegenteiligen Absprachen. Öffentliches Ausstellen bedarf i.d.R. keiner gesonderten urheberrechtlichen Lizenz, solange es sich um das Original handelt. Anders ist es bei Vervielfältigung (Postkarten, Prints), dafür braucht man die Erlaubnis des Urhebers.

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