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Wenn ein Theaterstück eine bekannte Popmusik live aufführt, fällt das unter GEMA?

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Frage vom Besucher

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01.01.2025

Oder braucht man eine Lizenz direkt vom Urheber?

Website-Administration 06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025

Popmusikaufführung unterliegt GEMA-Pflicht, sofern der Komponist/Verlag Mitglied ist. Das Theater oder Veranstalter meldet die Werke, zahlt GEMA-Gebühr. Eine Einzelgenehmigung beim Komponisten ist nicht nötig, weil die Rechte bei der GEMA liegen. Es sei denn, der Komponist hat seine Rechte nicht an die GEMA abgegeben, dann braucht man direkte Lizenzen.

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