Antwortdatum: 06.01.2025
Popmusikaufführung unterliegt GEMA-Pflicht, sofern der Komponist/Verlag Mitglied ist. Das Theater oder Veranstalter meldet die Werke, zahlt GEMA-Gebühr. Eine Einzelgenehmigung beim Komponisten ist nicht nötig, weil die Rechte bei der GEMA liegen. Es sei denn, der Komponist hat seine Rechte nicht an die GEMA abgegeben, dann braucht man direkte Lizenzen.