Antwortdatum: 03.01.2025
Je nach Art der Behinderung und Umfang der Pflegebedürftigkeit kommen verschiedene Träger infrage: Pflegekasse (wenn Pflegegrad vorliegt), Eingliederungshilfe (SGB IX) für Teilhabe, bei geistiger oder körperlicher Behinderung, und das Sozialamt (SGB XII) für existenzielle Absicherung. Oft gibt es eine Kombi-Finanzierung. Das hängt von der genauen Diagnose und den gesetzlichen Zuordnungen ab.