Antwortdatum: 20.11.2024
Die Klassenbildung ist in den Schulgesetzen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Die Schulleitung hat meist das Recht und die Verantwortung, Klassen zusammenzustellen, wobei pädagogische und organisatorische Gründe maßgeblich sind. Eltern können Wünsche äußern, etwa wenn Geschwister oder besondere soziale Konstellationen berücksichtigt werden sollen. Ein einklagbares Recht auf eine bestimmte Klassenkonstellation besteht aber nicht. Sofern die Schule sich an sachliche Kriterien hält (z. B. Ausgewogenheit bei Leistungsniveaus, Geschlechterverteilung), ist das Vorgehen rechtmäßig. Bei Beschwerden kann man sich an die Schulkonferenz oder das Schulamt wenden.