Antwortdatum: 06.11.2024
Das kommt auf die Formulierung an. Manche Testamente enthalten 'Wiederverheiratungsklauseln', wonach bestimmte Folgen eintreten (z.B. Pflichtteil der Kinder kann aufleben). Sonst könnte der neue Ehepartner gesetzliche Ansprüche erlangen, was die Kinder aus erster Ehe benachteiligt. Will man das verhindern, sollte man es ausdrücklich regeln, um ungewollte Verschiebungen zu vermeiden.