Antwortdatum: 30.12.2024
Auch im Homeoffice sind Sie gesetzlich unfallversichert, sofern es sich um einen direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. Der Unfallversicherungsschutz gilt zum Beispiel an Ihrem Schreibtisch, jedoch nicht unbedingt bei privaten Erledigungen wie dem Gang zum Kühlschrank. Die zuständige Berufsgenossenschaft prüft im Einzelfall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Arbeitgeber müssen auch für ergonomische Bedingungen sorgen. Empfehlenswert ist eine klare Abstimmung, was als Arbeitsbereich gilt.