Wenn das Dach undicht wird, muss der Mieter seine Schäden selbst tragen?
Website-Administration
14.11.2024
Antwortdatum: 14.11.2024
Der Eigentümer schließt in der Regel eine Gebäudeversicherung ab, welche Schäden am Gebäude deckt. Das schützt das Haus (z.B. Sturm, Leitungswasser), nicht das Eigentum der Mieter. Für Schäden am Inventar des Mieters ist ggf. eine Hausratversicherung nötig. Der Vermieter kann die Gebäudeversicherungsprämie über die Betriebskosten umlegen, wenn vertraglich vereinbart.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Ich möchte ein Haus erwerben und habe von Einträgen im Grundbuch gehört. Wieso muss ich das Grundbuch einsehen und welche Informationen sind dort vermerkt?
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».