Antwortdatum: 15.01.2025
Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ein kleiner Abstecher (z.B. Einkauf) kann den Versicherungsschutz aufheben. Allerdings ist ein notwendiger Umweg (Wegen einer Fahrgemeinschaft, Kinderbetreuung) meist mitversichert. Kommt es zu einem Unfall, prüft die BG, ob noch ein betrieblicher Zusammenhang besteht oder ob es ein rein privater Umweg war.