Antwortdatum: 02.11.2024
Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum haftet zumeist der Bauträger, sofern noch Gewährleistung besteht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss gemeinsam gegen ihn vorgehen. Einzelne Eigentümer können Ansprüche nicht alleine geltend machen, da das Gemeinschaftseigentum der WEG gehört. Der Verwalter oder Beirat koordiniert in der Regel das Vorgehen.