Antwortdatum: 29.12.2024
Nach dem Telemediengesetz (TMG) und der E-Commerce-Richtlinie gilt, dass Hostprovider oder Plattformbetreiber bei Rechtsverletzungen durch Dritte nicht automatisch haften, wenn sie keine Kenntnis haben und nach Kenntniserlangung unverzüglich reagieren. Sie müssen rechtswidrige Inhalte entfernen oder sperren, sobald sie davon wissen. Eine generelle Überwachungspflicht gibt es nicht. Werden wiederholt Urheberrechtsverstöße begangen, kann man als Betreiber aufgefordert werden, präventive Maßnahmen zu treffen. Um Abmahnrisiken zu minimieren, sollte man klare Nutzungsbedingungen und ein Meldesystem haben, damit betroffene Rechteinhaber Verstöße rasch melden können.