Wer haftet, wenn ein Unternehmen vor Abschluss der Gründung Geschäfte tätigt und Verluste einfährt? - Anwalte-de.com
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Wer haftet, wenn ein Unternehmen vor Abschluss der Gründung Geschäfte tätigt und Verluste einfährt?

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27.10.2024

GmbH i.G. oder Vorgründungsgesellschaft – was bedeutet das für die Gründer?

Website-Administration 29.10.2024
Antwortdatum: 29.10.2024

Bis zur Eintragung haften die handelnden Personen persönlich. Innerhalb der Vorgründungsgesellschaft (noch vor der notariellen Beurkundung) sind das meist die Gründer selbst. In der GmbH i.G.-Phase (nach notarieller Satzung, vor Registereintragung) haftet die Gesellschaft mit dem eingelegten Kapital, zusätzlich können die Gründer persönlich haften, wenn die Eintragung scheitert oder das Stammkapital nicht voll erbracht wurde.

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