Antwortdatum: 08.11.2024
Bei einer Samenspende innerhalb einer Ehe zwischen zwei Frauen gilt die Ehefrau der gebärenden Mutter als rechtliche Co-Mutter, sofern die Befruchtung nach dem Samenspendergesetz erfolgte und sie zustimmt. Sie ist dann wie ein Vater bei heterosexueller Ehe automatisch Elternteil. Leben beide in einer eingetragenen Partnerschaft oder unverheiratet, muss ggf. eine Stiefkindadoption erfolgen, damit die zweite Frau rechtlich auch Mutter wird. Der Samenspender hat meist keine Vaterstellung, wenn alle Beteiligten sich an die gesetzlich geregelten Verfahren halten. Eine schriftliche Spendervereinbarung kann Klarheit über Rechte und Pflichten schaffen.