Antwortdatum: 15.11.2024
Ja, das Hauptzollamt überwacht Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Sozialversicherungsträger fordern rückständige Beiträge nach. Die Zollbehörde kann Bußgelder oder Strafverfahren einleiten. Schwarzarbeit verstößt gegen die Abgabenordnung, das SGB IV (Meldepflichten) und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Im Ernstfall drohen empfindliche Geldstrafen oder Haft.