Antwortdatum: 22.12.2024
Zollkontrollen sind hoheitliche Maßnahmen. Der Frachtführer haftet nicht für Schäden, die durch ordnungsgemäße Zollkontrolle entstehen, sofern er nicht selbst fahrlässig gehandelt hat. Beschädigt der Zoll das Gut, kann der Eigentümer eventuell gegen die Zollbehörde vorgehen, aber nicht gegen den Frachtführer. Dieser muss jedoch sorgfältig kooperieren, sonst droht eine Mitverantwortung.